Im Zuge der Coronakrise sind zahlreiche Veranstaltungen wie Konzerte oder Sportereignisse ausgefallen. Bis dato gibt es einen heftigen Streit darüber, ob Verbraucher diesbezüglich Gutscheine akzeptieren müssen. Oder ob sie das Recht haben, das Geld vom Veranstalter zurückerstattet zu bekommen.
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Bundesregierung plant Gutscheinlösung
Derzeit plant die Bundesregierung anscheinend eine Gutscheinlösung. Das bedeutet, dass betroffene Verbraucher bei ausgefallenen Veranstaltungen einen Gutschein akzeptieren müssten, wie die FAZ schreibt. Sie hätten dann nicht das Recht, eine Rückerstattung des gezahlten Geldes zu verlangen.
Betroffen davon sind insbesondere Konzerte oder auch Sportereignisse, die während der Coronakrise ausfallen.
Verbraucherzentralen kritisieren Gutscheine
Auf Unmut stößt der Plan der Bundesregierung unter anderem bei den Verbraucherzentralen. Diese kritisieren die Gutscheinlösung scharf und sprechen sogar von einem „Dammbruch“. Der Hauptkritikpunkt: Die Nachteile sowie die durch die Coronakrise entstandenen Kosten wären in vollem Umfang von den Verbrauchern zu tragen.
Dies wiederum würde einen erheblichen Eingriff in die Eigentumsrechte der Menschen bedeuten, insbesondere auf Grundlage der nicht nachvollziehbaren Risikoverteilung. Gemeint ist damit vor allem, dass im Fall einer möglichen Insolvenz des Veranstalters der Gutschein natürlich nichts mehr wert wäre. Die Verbraucher hätten somit ihr gezahltes Geld in vollem Umfang verloren.
Entwurf von der SPD auf den Weg gebracht
Den aktuellen Entwurf für die Gutscheinlösung hat Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) auf den Weg gebracht. Im Kern sind betroffene Veranstalter demzufolge nicht dazu verpflichtet, den Preis für Tickets zu erstatten, die von den entsprechenden Kunden bereits bezahlt wurden.
Sollte der Verbraucher seinen Gutschein nicht einlösen, hat er frühestens 2022 das Recht, stattdessen eine Rückerstattung zu verlangen. Aus diesem Grund sprechen Verbraucherzentralen auch von einem Vollkaskoschutz für Unternehmen, der zu Lasten der Verbraucher gehe.
Konzertveranstalter für Gutscheine
Nicht verwunderlich ist in dem Zusammenhang, dass sich der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft für die Gutscheinlösung ausspricht. Immerhin müssten die entsprechenden Veranstalter dann nicht sofort eine finanzielle Entschädigung bzw. die Rückzahlung der Konzert- und Ticketpreise durchführen, sondern könnten Gutscheine ausstellen.
Trotzdem wolle man prüfen, ob es aufgrund des hohen Risikos für den Verbraucher nicht doch eine freundlichere Lösung geben kann. Dies gilt vor allem für den Fall, dass der Veranstalter in die Insolvenz gehen müsste.
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